5.6 Autonomie bedarf der Heteronomie

Autor: Yusuf Kuhn -

Worin soll, von allen fragwürdigen Einzelheiten abgesehen, die Widersprüchlichkeit bestehen? Die Vernunft kann sich nur dann selbst Gesetze geben, wenn sie eine Autorität in Anspruch nimmt, die ihr nicht selbst entspringt, die sie nicht selbst setzt, sondern ihr von außen zukommt. Ganz kurz gefasst: Die Autonomie bedarf der Heteronomie. Und damit ist der Gedanke der Autonomie der Vernunft als widersprüchlich erwiesen und somit haltlos.

Das Argument mag durchaus schlüssig sein, auch wenn es wohl einiger Klärungen bedürfte. Es wird dabei allerdings eine Reihe von Voraussetzungen gemacht, die sich mit Kants Denken kaum zur Deckung bringen lassen und von denen einige bereits aufgewiesen wurden. Von zentraler Bedeutung ist hier zudem, dass eine Weise der Begründung vorausgesetzt wird, die keinesfalls die von Kant sein kann. Denn Kant bewegt sich bei seinem Verständnis und seiner Begründung der Autonomie der Vernunft auf der transzendentalen Ebene, die ganz andere Formen der Begründung in Anspruch nimmt, nämlich die transzendentale Argumentation. Um es kurz zu machen und nicht allzu tief in die Kant-Auslegung einzudringen: Larmore ignoriert auch hier wieder grundsätzliche Voraussetzungen für jedes Verständnis von Kants Philosophie. Und seine Kritik muss auch hier folglich wieder Kants Konzeption der Vernunft verfehlen.

Dass Larmore in der Tat keine besseren Argumente vorzubringen hat, zeigt sich auch an der zweiten Stelle, an der er auf die Widersprüchlichkeit der kantischen Konzeption zu sprechen kommt und die der Vollständigkeit halber ebenfalls zitiert sei:

Zunächst gilt es, die Natur der Vernunft zu verdeutlichen. Die vorhergehenden Argumente haben in dieser Hinsicht schon viel geleistet. Sie haben gezeigt, dass die Vernunft ihrem Wesen nach nicht selbstgesetzgebend sein kann, da sie auf Gründe angewiesen ist, die ihr das Gesetz ihres Operierens vorschreiben. Nach Kant »muss sie [die Vernunft] sich selbst als Urheberin ihrer Prinzipien ansehen, unabhängig von fremden Einflüssen«. Wir sehen jetzt ein, wie falsch dieser Satz ist. Müsste sich die Vernunft wirklich unter diesem Aspekt ansehen, dann nur um den Preis eines Selbstwiderspruchs. Denn wenn es tatsächlich vorkommt, dass die Vernunft sich selbst Prinzipien gibt – man denke noch einmal an die Regeln, die die zulässigen Grenzen für experimentelle Fehler oder die Häufigkeit von Wahlen bestimmen –, muss sie Gründe dafür anerkennen, von deren Gültigkeit sie keinesfalls die Urheberin sein kann. (Larmore, 31)Das Kant-Zitat findet sich in: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: ders., Kants Werke, Band 4, hg. von der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 1969, S. 448.

Wir können uns hier die nähere Interpretation ersparen, da es auch so offensichtlich sein dürfte, dass keine besseren Argumente vorgebracht werden, die insbesondere tatsächlich Kants Auffassung treffen würden. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass Larmore an einer Stelle auf einen Aufsatz verweist, in dem er eine tiefere Auseinandersetzung mit »Kants eigener Argumentation« in Aussicht stellt. Zunächst stellt er in bezug auf Kants Auffassung von der Autonomie der Vernunft fest:

Um ihre Widersprüche sowie Beweggründe zu erläutern, werde ich mich hier nicht auf die Komplikationen in Kants eigener Argumentation einlassen. (Larmore, 24)

Um sodann allerdings in der zugehörigen Fußnote auf besagten Aufsatz zu verweisen, in der angegeben wird:

Siehe aber meinen Aufsatz, »Was Autonomie sein und nicht sein kann«, in Freiheit. Stuttgarter Hegel-Kongress 2011, Stuttgart (im Erscheinen). (Larmore, 24, Fußnote 8)

Ein Blick in diesen Aufsatz ergibt, dass Larmore sich darin zwar in der Tat mehr Raum für die Erläuterung der Beweggründe gegönnt hat, aber hinsichtlich der Begründung der Widersprüchlichkeit nichts zu finden ist, was über das bereits Gesagte hinausginge. Aufschlussreich ist darin gleichwohl, sein mehrfach vorgebrachtes Bekenntnis zu Kants vorkritischer Phase, die er seiner kritischen Philosophie allemal vorziehen würde. So ruft er beispielsweise zu Kants moralphilosophischen Vorlesungen der 1770er Jahre, also der vorkritischen Phase, aus:

Schade, dass er (Kant) bei dieser Auffassung nicht stehenblieb.Charles Larmore, Was Autonomie sein und nicht sein kann, in: Gunnar Hindrichs und Axel Honneth (Hg.), Freiheit. Stuttgarter Hegel-Kongress 2011, Frankfurt am Main, 2013, S. 279-300, hier S. 282.

Und an anderer Stelle beschreibt Larmore seine Vorliebe noch etwas näher:

Es ist vielmehr so, dass die »kritische Philosophie«, die in der Grundlegung zum Ausdruck kommt, den Begriffsrahmen der früheren Ethik-Vorlesungen hinter sich gelassen hat. Dem Verstand wird nicht einmal mehr die Fähigkeit zugeschrieben, die Verbindlichkeit moralischer Regeln zu erfassen, da ihre Verbindlichkeit, wie die Verbindlichkeit und sogar auch die Gültigkeit aller Prinzipien unseres Denkens und Handelns, nicht mehr stricto sensu als ein Gegenstand der Erkenntnis, sondern als ein Produkt der selbstgesetzgebenden Vernunft angesehen wird. So lautet natürlich Kants Autonomielehre. Alles in allem, mit den erwähnten Vorbehalten, ziehe ich, wenn ich mich freimütig äußern darf, den Standpunkt der Ethik-Vorlesungen vor.Charles Larmore, Was Autonomie sein und nicht sein kann, in: Gunnar Hindrichs und Axel Honneth (Hg.), Freiheit. Stuttgarter Hegel-Kongress 2011, Frankfurt am Main, 2013, S. 279-300, hier S. 283.

Für diesen Freimut sind wir Larmore dankbar. Vielleicht trägt dieses offene Bekenntnis zu einem besseren Verständnis seiner Haltung gegenüber Kants »kritischer Philosophie«, nämlich dessen Transzendentalphilosophie, bei, die er doch eher mit Nichtachtung oder Missachtung straft, als sie einer echten Kritik zu würdigen.