Zuvor bringt Larmore noch eine Bemerkung vor, die zeigen soll, dass »die Rede von einer Selbstgesetzgebung der Vernunft bei näherem Hinsehen wenig sinnvoll erscheint.« (Larmore, 26) Er erläutert:
Ich möchte zunächst anmerken, dass eine derartige Personifizierung der Vernunft, als ob es bei ihr um einen Handelnden ginge, eher verwirrend ist, selbst wenn sie wiederholt bei Kant – ich erinnere nur an den bereits zitierten Satz aus der zweiten Vorrede, nach dem »die Vernunft nur das einsieht, was sie selbst nach ihrem Entwurfe hervorbringt« – und auch bei vielen seiner Anhänger auftaucht. (Larmore, 26-27)
Verwirrend für wen und warum? Das wird nicht gesagt. Die Anspielung auf den Satz aus der zweiten Vorrede zeigt schon mit aller Deutlichkeit, um welch zentralen Gehalt von Kants Philosophie es hierbei geht. Wäre es da nicht angebracht, danach zu fragen, wie aus solchen Aussagen in deren Kontext Sinn zu machen ist?
Ohne wiederum näher in die Kant-Auslegung einzusteigen, dürfte sich der Gedanke aufdrängen, dass Kant eben nicht nur von empirischen Menschen spricht. Sein Denken lässt sich gar nicht verstehen, geschweige denn kritisieren, wenn so wesentliche Unterscheidungen wie etwa diejenigen zwischen empirischem und transzendentalem Bewusstsein und Subjekt einfach ausgeblendet werden. Menschen gehören nach Kant beiden Welten an, der empirischen und der transzendentalen. Als Sinnenwesen sind sie Teil der Welt der Erfahrung, als vernünftige Wesen Teil der intelligiblen Welt. Man mag diesen Dualismus beklagen oder ablehnen, aber schlicht ignorieren lässt er sich nicht, wenn überhaupt von Kants Philosophie die Rede sein soll. Dass Larmore dennoch eben dies tut, verraten seine beiden folgenden Aussagen:
Die Vernunft ist kein Agens, sondern ein Vermögen, das wir, die wir allein Handelnde sind, mehr oder weniger gut ausüben. Wenn Selbstgesetzgebung wirklich existiert, muss sie eine Tätigkeit sein, die wir selber ausführen, soweit wir unsere Vernunft gebrauchen. (Larmore, 27)
Zunächst ist festzuhalten, dass Kant selbst ja Vernunft als Vermögen bezeichnet. Aber entscheidend ist hier, wer »wir« sein soll. Larmore spricht fortwährend von »wir« in diesem Sinne, ohne je zu sagen, wen oder was er damit meint. Es sei zu seinen Gunsten angenommen, dass er »uns Menschen« meint. Im Gegensatz zu Kant schickt er sich nicht an, näher zu bestimmen, was »Menschen« sind, sondern setzt mit größter Selbstverständlichkeit voraus, dass »wir« darum wissen. Indem er also mit diesem »wir« so etwas wie die empirischen Menschen in Anschlag bringt, unterläuft er schlicht Kants Transzendentalphilosophie, ohne sich überhaupt mit ihr auseinanderzusetzen.
Nun zum »Haupteinwand«, der »den Kern dieser Auffassung selbst« betrifft, nämlich von der Selbstgesetzgebung der Vernunft, deren Widersprüchlichkeit Larmore aufzeigen will:
Die Vorstellung, dass die Autorität von Prinzipien unser eigenes Werk sei, auch wenn dem hinzugefügt wird, dass wir dieselben nicht willkürlich, sondern durch die Ausübung unserer Vernunft erzeugen sollen, ist widersprüchlich. (Larmore, 27)
Schon in der Formulierung der These sehen wir das oben erwähnte »wir« am Werk, das unreflektiert eingesetzt und damit Kant selbst zugeschrieben wird: »unser eigenes Werk«, »durch die Ausübung unserer Vernunft«. Aber hat Kant diese These je vertreten? Dass die Autorität von Prinzipien, die Selbstgesetzgebung und die Autonomie der Vernunft auf »uns« zurückgeht? Das wäre zu zeigen. Larmore tut es nicht. Und es erscheint indes eher unwahrscheinlich, wenn unter diesem »wir« Menschen als empirische Wesen verstanden werden sollen. Denn am Werk ist hier nach Kant doch vielmehr das transzendentale Subjekt, also der Mensch als vernünftiges Wesen, das der intelligiblen Welt angehört.
Dieses »wir« lässt Larmore nun auch in der Formulierung des entscheidenden Arguments eine maßgebliche Rolle spielen:
Sofern es überhaupt einen Sinn haben kann zu sagen, dass wir uns selbst ein Prinzip auferlegen, das sonst für uns nicht verbindlich wäre, findet eine solche Selbstgesetzgebung nur unter der Bedingung statt, dass wir Gründe einsehen, das Prinzip anzunehmen. Diese Gründe müssen dann selber eine Autorität besitzen, die sich nicht durch die vermeintliche Autonomie der Vernunft erklären lässt. (Larmore, 27; Hervorhebungen im Original)